Bei Praktikanten mit Fluchthintergrund, die noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, besteht die Gefahr, der Abschiebung. Genauso gut kann es aber sein, dass dieser Fall nicht eintritt. Die Gesetzeslage ändert sich hier ständig und ist oft auch alles andere als eindeutig. Eine Ausbildung schützt in vielen Fällen erst einmal vor Abschiebung, auch wenn hier in der Öffentlichkeit oftmals aufgrund der Verärgerung, die sie mit sich bringen, gerade die Fälle dargestellt werden, bei denen dies nicht so ist.
Fakt ist: Berufsorientierung und Teilhabe an Bildung und Arbeit der jungen Geflüchteten sind wesentliche Bestandteile erfolgreicher Integration. Unternehmen, die den zugewanderten Jugendlichen hier Chancen eröffnen, übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und leisten einen großartigen Beitrag zur positiven Gestaltung unserer Zukunft.